FAQ

Nein, das kann ausgeschlossen werden und die Hoerner Bank AG garantiert es ohne Wenn und Aber. Da das Honorar der Hoerner Bank AG prozentual nur aus dem Betrag berechnet wird, der nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten für Sie verbleibt, ist Ihr Erbteil immer positiv. Zudem werden die Hoerner Bank AG und ihre Geschäftspartner, mit denen sie an der Durchsetzung Ihres Erbanspruchs zusammenarbeitet, auf Erfolgsbasis tätig. Die Bearbeitung von überschuldeten Nachlässen macht deshalb keinen Sinn. Sollten wider Erwarten keine Nachlassmittel zur Auszahlung kommen oder Sie nicht als Erbe festgestellt werden, entstehen Ihnen weder durch die Hoerner Bank AG, noch durch ihre Geschäftspartner irgendwelche Kosten. Sie müssen auch keine Kostenvorschüsse an die Hoerner Bank AG bezahlen.

Sofern persönliche Gegenstände oder Unterlagen des Erblassers noch nicht durch die Nachlassverwaltung entsorgt worden sind, versucht die Hoerner Bank AG gerne über ihre Geschäftspartner bzw. Anwälte vor Ort, diese zu sichern.

Nein, mit der Vollmachtserteilung übernimmt die Hoerner Bank AG die gesamte Nachlassregelung für Sie.