FAQ
Habe ich im Falle einer Auftragserteilung ein finanzielles Risiko?
Nein, das kann ausgeschlossen werden und die Hoerner Bank AG garantiert es ohne Wenn und Aber. Da das Honorar der Hoerner Bank AG prozentual nur aus dem Betrag berechnet wird, der nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten für Sie verbleibt, ist Ihr Erbteil immer positiv. Zudem werden die Hoerner Bank AG und ihre Geschäftspartner, mit denen sie an der Durchsetzung Ihres Erbanspruchs zusammenarbeitet, auf Erfolgsbasis tätig. Die Bearbeitung von überschuldeten Nachlässen macht deshalb keinen Sinn. Sollten wider Erwarten keine Nachlassmittel zur Auszahlung kommen oder Sie nicht als Erbe festgestellt werden, entstehen Ihnen weder durch die Hoerner Bank AG, noch durch ihre Geschäftspartner irgendwelche Kosten. Sie müssen auch keine Kostenvorschüsse an die Hoerner Bank AG bezahlen.
Besteht die Möglichkeit persönliche (nicht verwertbare) Gegenstände aus dem Nachlass des Erblassers zu erhalten?
Sofern persönliche Gegenstände oder Unterlagen des Erblassers noch nicht durch die Nachlassverwaltung entsorgt worden sind, versucht die Hoerner Bank AG gerne über ihre Geschäftspartner bzw. Anwälte vor Ort, diese zu sichern.
Muss ich bei der Regelung des Nachlasses selbst aktiv werden oder in Kontakt mit den Miterben treten?
Nein, mit der Vollmachtserteilung übernimmt die Hoerner Bank AG die gesamte Nachlassregelung für Sie.